Eine DATEV-Schnittstelle allein automatisiert noch keine Buchhaltung. Entscheidend ist, welche Daten übertragen werden, ob Belegbilder mitkommen und wie Freigaben, Kontierung und Korrekturen zwischen Unternehmen und Steuerkanzlei funktionieren.
DATEV übernimmt vor allem Buchführung, Abschluss und steuerliche Verarbeitung. Ein Ausgabenmanagement-System setzt früher an: Es erfasst Kartenzahlungen, Belege, Rechnungen und Freigaben, bevor die Daten an DATEV übergeben werden.
Dieser Leitfaden erklärt das DATEV-Ökosystem, vergleicht die wichtigsten Integrationswege und zeigt, wie Unternehmen eine DATEV-Anbindung Schritt für Schritt einführen.
Das Wichtigste in Kürze
- DATEV verbindet viele Unternehmen und Steuerkanzleien bei Buchführung, Abschluss und Steuerprozessen.
- Ausgabenmanagement erfasst Zahlungen, Belege und Freigaben vor der Buchung.
- Eine gute Integration überträgt Buchungsdaten und Belegbilder gemeinsam.
- Die passende DATEV-Schnittstelle hängt davon ab, ob Buchungen, Belege, Stammdaten oder mehrere Datenarten übertragen werden sollen.
- GoBD-Anforderungen gelten auch für vorgelagerte Systeme und Schnittstellen.
- Eine aktuelle Verfahrensdokumentation, ein Testmonat und die Abstimmung mit der Steuerkanzlei sind entscheidend für einen stabilen Echtbetrieb.
Was ist DATEV?
DATEV eG ist eine IT-Genossenschaft, die 1966 von Steuerberatenden gegründet wurde. DATEV entwickelt Software und Cloud-Dienste für Steuerkanzleien, Unternehmen und weitere Berufsgruppen. Die Genossenschaft hat mehr als 40.000 Mitglieder. Weitere Informationen finden Sie auf der DATEV-Unternehmensseite.
Für viele Unternehmen ist DATEV die Verbindung zur Steuerkanzlei. Die Kanzlei verarbeitet dort Buchungen, Belege, Jahresabschlüsse und Steuerdaten.
Was ist DATEV Unternehmen online?
DATEV Unternehmen online, kurz DUO, ist eine Cloud-Plattform für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerkanzlei. Dort können unter anderem:
Belege ausgetauscht werden
Buchungsdaten bereitgestellt werden
Buchungsvorschläge geprüft werden
Belegbilder archiviert werden
Auswertungen bereitgestellt werden
Welche Funktionen genutzt werden, hängt vom konkreten DATEV-Produkt, dem gebuchten Datenservice und der Vereinbarung mit der Steuerkanzlei ab.
Was leistet eine DATEV-Integration mit Ausgabenmanagement?
Eine DATEV-Integration verbindet ein Ausgabenmanagement-System mit der bestehenden Buchhaltungsumgebung. Das Ausgabenmanagement erfasst zum Beispiel:
Firmenkartenzahlungen
Belege
Eingangsrechnungen
Auslagenerstattungen
Freigaben
Kostenstellen
Sachkonten und Steuerschlüssel
Anschließend übergibt das System Buchungsdaten und Belegbilder über einen passenden DATEV-Datenservice oder eine Datei.
Ohne eine strukturierte Integration können doppelte Erfassungen entstehen. Eine Rechnung geht dann beispielsweise einmal per E-Mail und einmal als Foto an die Steuerkanzlei. Werden beide Dokumente manuell erfasst, erscheint derselbe Geschäftsvorfall möglicherweise zweimal in der Auswertung.
Eine funktionierende Integration führt Zahlung, Beleg und Kontierung in einem Datensatz zusammen. Das reduziert Rückfragen und erleichtert die Weiterverarbeitung.
DATEV, Ausgabenmanagement und ERP im Vergleich
Die drei Systemtypen berühren teilweise dieselben Geschäftsvorfälle, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.
System | Hauptaufgabe | Typische Nutzer:innen | Typische Daten |
DATEV und Finanzbuchhaltung | Buchführung, Abschluss und Steuer | Steuerkanzlei und Finanzteam | Buchungssätze, Konten, Belegbilder und Auswertungen |
Ausgabenmanagement | Ausgaben vor der Buchung steuern | Finanzteam, Budgetverantwortliche und Mitarbeitende | Kartenzahlungen, Belege, Freigaben und Budgets |
ERP-System | Operative Prozesse steuern | Einkauf, Lager, Produktion und Vertrieb | Bestellungen, Artikel, Wareneingänge und Lagerbestände |
Ein Maschinenbauunternehmen kann Stahl und Ersatzteile über das ERP bestellen. Bahntickets, Software-Abos, Bewirtungen und andere Kartenzahlungen laufen dagegen oft außerhalb des Bestellprozesses.
In der Buchhaltung fehlen dann möglicherweise Angaben zu Zweck, Kostenstelle oder Freigabe. Ein Ausgabenmanagement-System erfasst diese Informationen bereits beim Kauf oder bei der Freigabe.
Ausgabenmanagement ersetzt DATEV nicht. Es bereitet Daten so auf, dass die Buchhaltung sie möglichst ohne erneute Erfassung übernehmen kann.
So fließen Kartenzahlungen und Belege nach DATEV
Eine Kartenzahlung durchläuft typischerweise mehrere Schritte:
Das System erfasst Betrag, Datum und Händler.
Mitarbeitende laden den Beleg per App, Upload oder E-Mail hoch.
Die Ausgabe wird je nach Unternehmensrichtlinie freigegeben.
Sachkonto, Steuerschlüssel und Kostenstelle werden zugeordnet.
Die Daten werden geprüft und exportiert.
Buchungsdaten und Belegbilder werden an DATEV übergeben.
Die Steuerkanzlei prüft und verarbeitet die Buchungsvorschläge.
Nicht jede Ausgabe braucht zwingend denselben Freigabeprozess. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Betrag, Kostenstelle, Gesellschaft und interner Richtlinie ab.
Für eine vollständige Übergabe können unter anderem folgende Informationen erforderlich sein:
Betrag
Belegdatum
Belegnummer
Lieferant oder Händler
Sachkonto
Steuerschlüssel
Kostenstelle
Buchungstext
Belegbild
Freigabestatus
Entscheidend ist, dass jeder Beleg eindeutig seiner Buchung zugeordnet bleibt. Ein Belegbild ohne Buchung oder eine Buchung ohne Beleg führt häufig zu Rückfragen.
Die DATEV-Integration von Spendesk überträgt laut DATEV-Marktplatz Belege und Belegdaten über den Rechnungsdatenservice 1.0 an DATEV Unternehmen online. Dort können sie als Buchungsvorschläge weiterverarbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie im DATEV-Marktplatz.
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Welche DATEV-Schnittstelle passt zu welchem Zweck?
Die passende Schnittstelle hängt davon ab, ob Sie Buchungsdaten, Belegbilder, Stammdaten oder mehrere dieser Informationen übertragen möchten.
Integrationsweg | Typische Übertragung | Ziel oder Verarbeitung | Geeignet für |
DATEV-Format als Datei | Vorab kontierte Buchungsdaten, je nach Export zusätzlich Beleginformationen | Manueller Import in DATEV | Überschaubare Volumen und einfache Prozesse |
Buchungsdatenservice | Buchungsdaten, Stammdaten und je nach Setup Belegbilder | Automatisierte Übergabe an die DATEV-Cloud | Regelmäßige Übergabe kontierter Daten |
Belegbilderservice | Belegbilder | Zuordnung zu Buchungen in der DATEV-Umgebung | Ergänzung zu einem separaten Buchungsimport |
Rechnungsdatenservice 1.0 | Rechnungen und strukturierte Rechnungsdaten | Buchungsvorschläge in DATEV Unternehmen online | Rechnungen, die durch die Kanzlei geprüft und gebucht werden |
DATEVconnect | Daten abhängig von der angebundenen Anwendung | Direkte oder individuelle Integration | Spezifische Anbindungen mit technischem Projektaufwand |
Die Bezeichnungen und Funktionsumfänge können sich je nach DATEV-Produkt und Vertrag unterscheiden. Stimmen Sie die Auswahl deshalb mit Ihrer Steuerkanzlei und dem jeweiligen Anbieter ab.
Dateiimport oder Online-Datenservice?
Ein Dateiimport kann für kleine Volumen ausreichen. Die Buchungsdaten werden dabei als Datei exportiert und anschließend in DATEV eingelesen. Belegbilder müssen je nach Prozess separat übertragen oder zugeordnet werden.
Ein Online-Datenservice kann den manuellen Zwischenschritt reduzieren. Wenn Buchungsdaten und Belegbilder gemeinsam übertragen werden, sinkt der Aufwand für nachträgliche Rückfragen.
Fragen Sie Anbieter:innen deshalb konkret:
Werden Buchungsdaten und Belegbilder gemeinsam übertragen?
Welche Daten werden in DATEV Unternehmen online sichtbar?
Entstehen Buchungsvorschläge oder fertige Buchungen?
Werden Kostenstellen und Steuerschlüssel berücksichtigt?
Wie werden Änderungen nach dem Export verarbeitet?
Können mehrere Gesellschaften getrennt abgebildet werden?
GoBD-Anforderungen an eine DATEV-Integration
Eine DATEV-Integration muss dieselben Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Ordnungsmäßigkeit erfüllen wie andere Buchführungsprozesse.
Die GoBD betreffen nicht nur die Finanzbuchhaltung, sondern auch vor- und nachgelagerte Systeme sowie deren Schnittstellen. Für eine Integration bedeutet das unter anderem:
Beleg und Buchung müssen eindeutig zusammengehören.
Freigaben und Änderungen müssen nachvollziehbar bleiben.
Korrekturen dürfen den ursprünglichen Inhalt nicht unbemerkt überschreiben.
Zugriffe und Berechtigungen müssen angemessen geregelt sein.
Die relevanten Abläufe müssen in der Verfahrensdokumentation beschrieben werden.
Bei bereits festgeschriebenen Buchungen erfolgt eine Korrektur in der Praxis häufig über Storno und Neubuchung. Das konkrete Vorgehen sollte mit der Steuerkanzlei abgestimmt werden.
Die Verfahrensdokumentation sollte unter anderem festhalten:
welche Systeme eingesetzt werden
wie Belege eingehen
wie Freigaben funktionieren
wie Kontierung und Mapping erfolgen
wann Daten an DATEV übertragen werden
wer Korrekturen vor und nach dem Export vornimmt
wie Belege archiviert werden
welche Rollen und Berechtigungen bestehen
Die Abläufe müssen für eine sachverständige Person in angemessener Zeit nachvollziehbar sein. Weitere Informationen bietet die DATEV-Übersicht zur Verfahrensdokumentation.
Aufbewahrung von Buchungsbelegen
Für viele Buchungsbelege gilt seit 2025 grundsätzlich eine verkürzte gesetzliche Aufbewahrungsfrist von acht Jahren. Bücher und Jahresabschlüsse unterliegen weiterhin längeren Fristen.
Prüfen Sie daher, ob Ihre Systeme:
unterschiedliche Belegarten unterscheiden
Aufbewahrungsfristen korrekt abbilden
Belege nach Ablauf der Frist kontrolliert löschen können
Löschsperren für laufende Prüfungen oder Rechtsfälle unterstützen
Die Aufbewahrungsfrist und die GoBD-Anforderungen sind dabei zwei unterschiedliche Themen. Die GoBD regeln vor allem die Ordnungsmäßigkeit der Verarbeitung und Archivierung.
E-Rechnung und DATEV
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 gelten abhängig vom Vorjahresumsatz gestaffelte Pflichten für die Ausstellung. Ab 2028 gilt die Ausstellungspflicht grundsätzlich für alle betroffenen inländischen B2B-Umsätze. Ausnahmen bleiben bestehen.
Eine DATEV-Integration sollte strukturierte Rechnungsdaten aus Formaten wie XRechnung und ZUGFeRD erhalten und zusammen mit dem Originalbeleg weitergeben können.
Weitere Details finden Sie in den BMF-FAQ zur E-Rechnung.
DATEV mit einem Ausgabenmanagement-System verbinden
Eine Integration gelingt am zuverlässigsten, wenn Finanzteam und Steuerkanzlei gemeinsam planen. Die technische Verbindung ist meist nicht der schwierigste Teil. Mehr Abstimmung erfordern Kontenrahmen, Steuerschlüssel, Kostenstellen, Rechte und Korrekturprozesse.
1. Ist-Prozess aufnehmen
Dokumentieren Sie, wie Kartenzahlungen, Auslagen, Rechnungen und Belege derzeit verarbeitet werden. Halten Sie außerdem fest:
welche Systeme beteiligt sind
wer Freigaben erteilt
wann kontiert wird
wie Belege an die Kanzlei gelangen
wo Rückfragen entstehen
wie lange der Monatsabschluss dauert
2. Stammdaten abstimmen
Klären Sie mit der Steuerkanzlei:
Berater- und Mandantennummer
Kontenrahmen SKR03 oder SKR04
Kostenstellen
Steuerschlüssel
Gesellschaften
Lieferanten und Kreditoren
Freigabe- und Berechtigungskonzepte
3. Datenservice und Rechte einrichten
Bestellen Sie den passenden Datenservice und klären Sie die Datenübertragungsvereinbarung. Anschließend werden die erforderlichen Rechte in DATEV Unternehmen online vergeben.
4. Mapping konfigurieren
Ordnen Sie Kategorien, Händler, Ausgabenarten und Kostenstellen den passenden Sachkonten und Steuerschlüsseln zu. Testen Sie das Mapping mit realen Belegen, darunter auch:
Bewirtungsbelege
Auslandsrechnungen
Software-Abos
Reisekosten
Sammelrechnungen
Belege mit unterschiedlichen Steuersätzen
5. Testexport durchführen
Übertragen Sie einen vollständigen Testmonat und vergleichen Sie die Ergebnisse mit dem bisherigen Verfahren. Prüfen Sie insbesondere:
Belegbilder
Kontierung
Steuerschlüssel
Kostenstellen
Buchungstexte
Gesellschaften
Dubletten
Korrekturen
6. Parallelbetrieb und Rollout
Lassen Sie den neuen Prozess mindestens einen vollständigen Monatsabschluss parallel zum bisherigen Verfahren laufen. So lassen sich Fehler im Mapping beheben, bevor die alte Verarbeitung abgeschaltet wird.
Typische Grenzen einer DATEV-Integration
Eine Schnittstelle automatisiert den Datenfluss, ersetzt aber nicht die Abstimmung zwischen Unternehmen und Steuerkanzlei.
Typische Grenzen sind:
Buchungsvorschläge müssen noch geprüft werden.
Neue Konten und Kostenstellen müssen möglicherweise auf beiden Seiten gepflegt werden.
Zahlungen und Kontoauszüge können über separate Wege laufen.
Datenservices und Rechte liegen häufig bei der Steuerkanzlei.
Änderungen nach dem Export erreichen DATEV nicht immer automatisch.
Auslandsgesellschaften benötigen möglicherweise andere Buchhaltungssysteme und Schnittstellen.
Vereinbaren Sie deshalb einen festen Exportzeitpunkt, etwa nach Abschluss aller Freigaben. Legen Sie außerdem fest, wer Korrekturen nach dem Export meldet und wie diese verarbeitet werden.
Ausgaben ohne Nacherfassung an DATEV übergeben
Bündeln Sie Firmenkarten, Belege, Freigaben und Kostenstellen in einem abgestimmten Prozess. Spendesk unterstützt Ihr Finanzteam bei der vorbereitenden Buchhaltung und der Übergabe von Ausgabendaten an DATEV Unternehmen online.
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