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Deutschland ist weltweit berühmt dafür, Dinge bis ins kleinste Detail zu regeln. Die Abrechnung von Dienstreisen ist da keine Ausnahme.
Mit dem Verpflegungsmehraufwand bzw. Verpflegungspauschalen können Arbeitnehmer:innen feste Spesensätze für ihre Reisekostenabrechnung nutzen. Nur: Wie funktioniert das genau?
In diesem Artikel wollen wir Ihnen eine Übersicht über geltendes Recht für Geschäftsreisen ins In- und Ausland geben.
Verpflegungsmehraufwand 2025 & 2026 – zusammengefasst
- Inlandsreisen in Deutschland: Der Verpflegungsmehraufwand beträgt 14 € bei Abwesenheit von 8–24 Stunden (inkl. An- und Abreisetagen) und 28 € bei mindestens 24 Stunden Abwesenheit.
- Geltungszeitraum: Diese Pauschalen gelten seit 2021 unverändert und sind damit auch 2025 und 2026 gültig.
- Auslandsreisen: Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungen unterscheiden sich je nach Land und Stadt. Sie wurden zum 1. Januar 2026 erneut festgelegt. (s. unten)
- Abrechnung: Der Verpflegungsmehraufwand kann über die Reisekostenabrechnung vom Arbeitgeber erstattet oder – falls keine Erstattung erfolgt – in der Steuererklärung (Anlage N) als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Weitere Details finden Sie im aktuellen BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025.
Was ist der Verpflegungsmehraufwand?
Der etwas sperrige Begriff „Verpflegungsmehraufwand” besagt im Grunde Folgendes: Wer wegen einer beruflichen Tätigkeit verreist und dadurch höhere Verpflegungskosten (für Essen und Getränke) hat, als dies an der regelmäßigen Arbeitsstätte der Fall wäre, bekommt diese zusätzlichen Ausgaben vom Arbeitgeber erstattet oder kann sie steuerlich geltend machen. Geltendes Recht ist das Einkommensteuergesetz (EStG), genauer gesagt Paragraph 9 Absatz 4a.
Warum Pauschalen statt tatsächlicher Kosten?
Da es sehr aufwendig wäre, diesen Betrag in jedem Einzelfall zu ermitteln, können Dienstreisende stattdessen pauschale Spesensätze abrechnen – unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Die tatsächlichen Verpflegungskosten bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit können hingegen nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Für in- und ausländische Dienstreisen gibt es hingegen festgelegte Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen. Diese richten sich nach Reisedauer und Reiseland (siehe Tabelle weiter unten). Diese Regelung macht zwar vieles einfacher, bringt aber auch Nachteile mit sich.
Arbeitnehmende machen den Mehraufwendungen in der Regel in ihrer Reisekostenabrechnung geltend und bekommen die Ausgaben vom Arbeitgeber erstattet. Alternativ können die Kosten in der Einkommensteuererklärung (Anlage N) berücksichtigt werden. Beides zugleich ist allerdings nicht möglich.
Aktuelle Entwicklungen für die Reisekostenpauschale 2025 / 2026
Für den Verpflegungsaufwand 2021–2025 wurden keine Änderungen an den Spesensätzen für Inlandsreisen vorgenommen. Auch 2026 bleiben die Pauschalen für Dienstreisen innerhalb Deutschlands unverändert; es gelten weiterhin dieselben Verpflegungspauschalen wie seit 2021.
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes war ursprünglich eine Anhebung der Spesen für 2024 geplant. Der schließlich verabschiedete Gesetzesentwurf hat diese Erhöhungen jedoch nicht mehr enthalten.
Für Auslandsdienstreisen wurden die Pauschalbeträge zum 1. Januar 2025 angepasst. Mit dem BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 wurden außerdem die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten ab 1. Januar 2026 für viele Länder erneut festgelegt. Die jeweils geltenden Sätze für Auslandsreisen finden Sie in der Übersicht und in der offiziellen Tabelle des Bundesfinanzministeriums.
Zwei Spesensätze für alle Dienstreisen
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 25. November 2020 ein neues Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmenden veröffentlicht. Es ersetzt das zuvor geltende Schreiben vom 24. Oktober 2014.
Wer zuletzt vor 2014 auf Dienstreise war, wird feststellen, dass sich mit der Reform des Reisekostenrechts ein paar Dinge geändert haben. Die wichtigste Neuerung seit 2014: Auswärtstätigkeiten mit einer Dauer von weniger als acht Stunden können nicht mehr abgerechnet werden.
Für den Verpflegungsmehraufwand gelten weiterhin zwei Verpflegungspauschalen, sowohl innerhalb Deutschlands als auch im Ausland — hierbei handelt es sich um die kleine Pauschale und die große Pauschale. Beide bemessen sich an der Reisedauer.
Kleine Verpflegungspauschale: Diese Pauschale gilt für Geschäftsreisen mit einer Dauer von mehr als acht Stunden, jedoch weniger als 24 Stunden Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte. Auch gilt dieser Spesensatz für den Anreisetag und Abreisetag von mehrtägigen Reisen.
Große Verpflegungspauschale: Diese Tagespauschale gilt bei mehrtägigen Dienstreisen, die eine Abwesenheitsdauer von mehr als 24 Stunden haben. Der Spesensatz wird dabei für jeden vollen Tag angewendet.
Dabei ist zu beachten, dass sich die Berechnung an Kalendertagen orientiert. Um einen ganzen Tag geltend zu machen, muss der/die Reisende also tatsächlich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr unterwegs sein.
Übrigens: Zu den Reisekosten gehören neben den Verpflegungsmehraufwendungen natürlich auch Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Diese sind separat geregelt.
Welche Verpflegungspauschalen gelten 2025 & 2026 in Deutschland?
Die Spesen für Dienstreisen im Inland sind lange unverändert geblieben und wurden zuletzt im Jahr 2020 etwas angehoben. Zuvor war der Betrag das letzte Mal bei der Umstellung von D-Mark auf Euro angepasst worden.
Wie lauten die aktuellen Pauschalbeträge für Spesen in Deutschland?
Der Verpflegungsmehraufwand in den Jahren 2019 und davor lag bei 12 Euro für Abwesenheiten von 8 bis 24 Stunden und 24 Euro für mehr als 24 Stunden.
Seit 2021 wurden die Pauschbeträge jedoch nicht mehr verändert – sie gelten damit auch für 2025 und 2026. Zur besseren Übersicht haben wir alle relevanten Beträge der letzten vier Jahre für Sie zusammengestellt:
Aktuelle Pauschalen 2025 & 2026 (Inland)
- Dauer: weniger als 8 Std., Pauschale: 0 €
- Dauer: 8–24 Std. (inkl. An- & Abreisetag), Pauschale: 14 €
- Dauer: mind. 24 Stunden, Pauschale: 28 €
Pauschalen in den Vorjahren
- 2024: identische Pauschalen wie 2025/2026
- 2023: identische Pauschalen wie 2025/2026
- 2022: identische Pauschalen wie 2025/2026
- 2021: identische Pauschalen wie 2025/2026
- 2020: leichte Abweichungen zu den heutigen Sätzen (Anhebung zum 1. Januar 2020)
Für Dienstreisen mit einer Dauer von weniger als 24 aber mehr als 8 Stunden müssen 14 Euro in der Reisekostenabrechnung vermerkt werden. Bei einer Mindestdauer von 24 Stunden können für jeden ganzen Tag 28 Euro abgerechnet werden sowie für An- und Abreisetag jeweils 14 Euro. Eine Beispielrechnung finden Sie in unserer kostenlose Vorlage für die Reisekostenabrechnung.
Die Übernachtungspauschale liegt momentan bei 20 Euro. Allerdings wird die Hotelrechnung in der Regel auch bei höheren Beträgen vom Arbeitgeber übernommen. Übernachtungskosten, die nicht erstattet werden, können von Arbeitnehmer:in als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Warum die Pauschale so niedrig ist? Eine Theorie besagt, dass dies Spesenbetrug vorbeugen soll, falls Geschäftsreisende bei Freund:innen oder Verwandten unterkommen können.
Verpflegungsmehraufwendungen: Gibt es Ausnahmen & Kürzungen?
Die Verpflegungspauschale wird in voller Höhe nur dann ausgezahlt, wenn die Dienstreisenden ihre Mahlzeiten selbst bezahlen. Falls der Arbeitgeber Mahlzeiten zur Verfügung stellt, wird der Pauschalbetrag entsprechend gekürzt.
Wird das Frühstück nicht selbst bezahlt, werden 20 Prozent der Pauschale für den jeweiligen Tag abgezogen. (5,60 Euro bei Inlandsreise)
Bei Mittag- oder Abendessen, die vom Arbeitgeber übernommen werden, entfällt sogar 40 Prozent der Pauschale. (11,20 Euro bei Inlandsreise)
Die Berechnung der Abzüge erfolgt stets auf Grundlage der Ganztagespauschale, und dies gilt auch für An- und Abreisetage.
Für kürzere Dienstreisen ist zu beachten, dass vom Arbeitgeber bereitgestellte Mahlzeiten lohnsteuerpflichtig sind. In diesem Zusammenhang kommen die sogenannten Sachbezugswerte zum Tragen, die bei der Abrechnung berücksichtigt werden müssen:
Der Sachbezugswert für ein Frühstück beträgt derzeit 2,00 Euro.
Für ein Mittag- oder Abendessen liegt der Sachbezugswert bei 3,80 Euro.
Rechenbeispiel: So berechnen Sie den Verpflegungsmehraufwand
Ein praktisches Beispiel macht die Berechnung des Verpflegungsmehraufwands greifbarer.
Ausgangssituation:
- 3-tägige Dienstreise innerhalb Deutschlands im Jahr 2026
- Anreisetag: Montag, Abreisetag: Mittwoch
- Abwesenheit:
- Montag: 9:00–20:00 Uhr (11 Stunden)
- Dienstag: 0:00–24:00 Uhr (voller Kalendertag)
- Mittwoch: 8:00–18:00 Uhr (10 Stunden)
- Hotelübernachtung Montag auf Dienstag und Dienstag auf Mittwoch
- Frühstück an beiden Tagen im Hotel inklusive (vom Arbeitgeber bezahlt), weitere Mahlzeiten selbst getragen.
1. Verpflegungspauschalen ohne Kürzung:
- Montag (Anreisetag, > 8 Std.): 14 €
- Dienstag (voller Kalendertag): 28 €
- Mittwoch (Abreisetag, > 8 Std.): 14 €
Summe brutto Verpflegungsmehraufwand: 14 € + 28 € + 14 € = 56 €
2. Kürzung wegen gestellter Mahlzeiten:
Die Kürzung erfolgt auf Basis der Ganztagespauschale (28 €):
- Frühstück Dienstag: 20 % von 28 € = 5,60 €
- Frühstück Mittwoch: 20 % von 28 € = 5,60 €
Gesamtkürzung: 11,20 €
3. Erstattungsfähiger Verpflegungsmehraufwand:
- 56 € (brutto) – 11,20 € (Kürzung) = 44,80 €
Diesen Betrag kann die/der Mitarbeiter:in in der Reisekostenabrechnung ansetzen. Wird er nicht vom Arbeitgeber erstattet, kann er in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Wie hoch sind die Verpflegungspauschalen im Ausland?
Die Tagessätze für den Verpflegungsmehraufwand im Ausland werden regelmäßig über BMF-Schreiben angepasst.
Für Auslandsdienstreisen ab dem 1. Januar 2026 gelten die im BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 veröffentlichten Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.
Wie bereits erwähnt gelten die Kategorien für die Verpflegungspauschalen für Geschäftsreisen ins In- und Ausland gleichermaßen. Allerdings können sich die Spesensätze je nach Land deutlich unterscheiden.
Während eine Übernachtung in London zum Beispiel 163 Euro kostet, fallen in Rom nur 150 Euro an. Für einen Tag in Tokio beträgt die Pauschale 50 Euro, in Athen sind es hingegen 40 Euro.
In der Auflistung sind auch die Preise in unterschiedlichen Regionen im gleichen Land berücksichtigt. So werden Sie in der Tabelle am Ende dieses Artikels sehen, dass eine Übernachtung in den USA z.B. in New York City teurer ist als in Los Angeles.
Anders als die Pauschalen für Dienstreisen innerhalb Deutschlands werden die Spesensätze für Ziele im Ausland häufig angepasst. Die Aktualisierung für 2026 enthielt abermals Änderungen für einige Länder, Landesteile und Städte.
Hier ist eine Tabelle mit den häufigsten Reisezielen und den jeweiligen Verpflegungspauschalen im Ausland.
Verpflegungsmehraufwand Tabelle (Ausland)
| Land / Stadt | An- und Abreisetag bzw. Abwesenheit von mehr als 8 Std. je Kalendertag | Abwesenheit von mind. 24 Stunden je Kalendertag | Übernachtungs- pauschale |
|---|---|---|---|
| Hongkong | 56 | 83 | 209 |
| Paris | 39 | 58 | 159 |
| Rom | 32 | 48 | 150 |
| Mailand | 28 | 42 | 191 |
| Tokio | 33 | 50 | 285 |
| Bern | 55 | 82 | 195 |
| Barcelona | 23 | 34 | 144 |
| New York City | 44 | 66 | 308 |
| London | 44 | 66 | 163 |
Sie benötigen weitere aktuelle Spesensätze für Dienstreisen ins Ausland?
Die vollständige Ländertabelle mit allen Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten 2026 finden Sie hier.
Welche Spesensätze 2025 im Ausland gelten, finden Sie hier.
Häufige Fehler bei der Abrechnung des Verpflegungsmehraufwands
Trotz klarer Regeln passieren in der Praxis immer wieder ähnliche Fehler:
Abrechnung bei Abwesenheit unter 8 Stunden
Seit der Reform 2014 sind Auswärtstätigkeiten mit einer Dauer von weniger als acht Stunden nicht mehr pauschal abrechenbar. Viele ältere Vorlagen oder Gewohnheiten berücksichtigen das noch nicht.Doppelte Geltendmachung
Verpflegungspauschalen dürfen entweder über den Arbeitgeber erstattet oder in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden – nicht beides. Hier kommt es häufig zu unbewusster Doppelverwendung.Nicht berücksichtigte Mahlzeitenkürzungen
Gestellte Mahlzeiten (z. B. Hotel-Frühstück, Konferenz-Catering) müssen zu Kürzungen der Pauschalen führen. In der Praxis werden diese Kürzungen in Reisekostenformularen oft vergessen oder nur pauschal geschätzt.Falscher Umgang mit Auslandsreisen
Für das Ausland gelten je nach Land und Stadt unterschiedliche Pauschbeträge. Häufig wird versehentlich mit den Inlandssätzen gerechnet oder es werden veraltete Auslandstabellen verwendet.Unklare Abgrenzung bei doppelter Haushaltsführung
Bei doppelter Haushaltsführung gelten Verpflegungspauschalen nur in den ersten drei Monaten. Danach können nur noch die Unterkunftskosten, nicht aber Verpflegungsmehraufwendungen abgesetzt werden – ein Detail, das leicht übersehen wird.
Mit einem professionellen Reisekosten-Tool lassen sich viele dieser Fehler automatisch vermeiden.
Verpflegungspauschale berechnen - mit einem einfachen Tool
Unabhängig vom Ziel – am einfachsten ist es, Ihre Reisekostenabrechnung automatisch von einem intelligenten Tool regeln zu lassen.
Spendesk hat ein Modul zur Berechnung des Verpflegungsmehraufwands, das den Prozess vereinfacht, indem es automatisch den korrekten Betrag für Verpflegung basierend auf Reiseziel und -dauer berechnet.
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FAQ zum Verpflegungsmehraufwand 2025 & 2026
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Verpflegungsmehraufwand 2025/2026.
Was ist der Verpflegungsmehraufwand?
Der Verpflegungsmehraufwand ist eine Pauschale für zusätzliche Verpflegungskosten, die Arbeitnehmer:innen während einer beruflich bedingten Auswärtstätigkeit entstehen. Sie kann steuerlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber erstattet werden.
Wann kann ich Verpflegungspauschalen abrechnen?
Die Pauschalen gelten für Dienstreisen mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden. Es gibt zwei Staffelungen:
14 Euro für 8–24 Stunden bzw. An- und Abreisetage
28 Euro für volle 24 Stunden Abwesenheit
Gilt das auch für Dienstreisen ins Ausland?
Ja, allerdings unterscheiden sich die Pauschalen je nach Land und teilweise sogar je nach Stadt oder Region. Eine Übersicht dazu finden Sie in der Auslandstabelle im Artikel.
Was ist mit vom Arbeitgeber gestellten Mahlzeiten?
Wenn Mahlzeiten gestellt werden, wird eine Kürzung der Verpflegungspauschalen vorgenommen:
Frühstück: -20 % der Tagespauschale
Mittag-/Abendessen: je -40 % der Tagespauschale
Diese Kürzungen gelten auch für An- und Abreisetage
Kann ich die Pauschalen in der Steuererklärung geltend machen?
Ja, Sie können den Verpflegungsmehraufwand steuerlich absetzen, wenn Ihr Arbeitgeber die Pauschalen nicht erstattet hat. In diesem Fall geben Sie die Beträge in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten an.
Was ist mit Dienstreisen unter 8 Stunden?
Für Auswärtstätigkeiten unter 8 Stunden gibt es keine Verpflegungspauschalen, diese sind seit der Reform 2014 ausgeschlossen.
Gibt es 2026 Änderungen bei den Pauschalen?
Für Inlandsreisen bleiben die Spesen 2026 wie in den Vorjahren. Für Reisen ins Ausland wurden die Pauschalen zum 1. Januar 2026 teilweise angepasst (siehe Tabelle oben).
Gilt der Verpflegungsmehraufwand auch bei doppelter Haushaltsführung?
Ja, bei einer doppelten Haushaltsführung – also wenn Sie aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz am Arbeitsort führen – können Sie in den ersten drei Monaten ebenfalls Verpflegungspauschalen steuerlich absetzen. Die Regelungen orientieren sich an denen für Dienstreisen.
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