Reiserichtlinie 2026 erstellen: Vorlage für Geschäftsreisen, Bleisure und Workation

Eine Mitarbeiterin reicht eine Reisekostenabrechnung ein: fünf Tage Lissabon, davon drei Tage für ein Kundenprojekt und zwei Tage privat. Sie möchte die Flugkosten vollständig erstattet bekommen, das Hotel anteilig abrechnen und auch für die privaten Tage Verpflegungspauschalen erhalten.

Der Antrag landet bei der Controlling-Abteilung. Dort zeigt sich schnell, dass die bestehende Reiserichtlinie nicht mehr ausreicht. Sie stammt aus einer Zeit, in der Workation noch kaum verbreitet war und Bleisure-Reisen in vielen Unternehmen keine Rolle spielten. Private Kostenanteile, internationale Arbeitseinsätze und der Versicherungsschutz bei privaten Aktivitäten sind nicht geregelt.

Eine moderne Reiserichtlinie schafft klare Regeln, bevor eine Reise beginnt. Sie legt fest, wer eine Reise genehmigt, welche Transportmittel und Unterkünfte gebucht werden dürfen, welche Kosten das Unternehmen übernimmt und wie mit privaten Reiseanteilen umzugehen ist. Zusätzlich sollte sie besondere Situationen wie Workation, Bleisure und Team-Offsites berücksichtigen.

Dieser Beitrag zeigt, welche Inhalte eine aktuelle Reiserichtlinie braucht, wie Unternehmen steuerliche und organisatorische Risiken reduzieren und wie sie ihre Vorgaben digital durchsetzen können.

Was muss eine moderne Reiserichtlinie regeln?

In der Praxis werden die Begriffe Reiserichtlinie und Reisekostenrichtlinie nicht immer einheitlich verwendet. Häufig beschreibt eine Reiserichtlinie den gesamten Ablauf einer Geschäftsreise, von der Genehmigung bis zur Abrechnung. Eine Reisekostenrichtlinie konzentriert sich stärker auf erstattungsfähige Ausgaben, Pauschalen und Nachweise.

Unternehmen können beide Bereiche in einem Dokument zusammenführen. Wichtig ist, dass die Richtlinie klar beschreibt:

  1. wer eine Reise genehmigen muss

  2. welche Transportmittel und Unterkünfte zulässig sind

  3. über welche Anbieter oder Zahlungswege gebucht wird

  4. welche Ausgaben erstattet werden

  5. welche Belege erforderlich sind

  6. wie private Anteile behandelt werden

  7. wann eine Abrechnung eingereicht werden muss

  8. wer bei Fragen oder Notfällen zuständig ist

Eine Checkliste zur Erstellung Ihrer Reiserichtlinie sowie viele weitere Tipps rund um Geschäftsreisen finden Sie in in unserem kostenlosen Guide.

Guide für Dienstreisen

Die Richtlinie sollte für alle relevanten Personengruppen gelten, also beispielsweise für Mitarbeitende, Geschäftsführung, Vorstände und freie Mitarbeitende, soweit sie im Auftrag des Unternehmens reisen. Abweichungen sollten nur nach vorheriger Genehmigung möglich sein.

Eine Vorlage für eine Reiserichtlinie und Dienstreiseprozesse kann als Ausgangspunkt dienen. Sie muss jedoch an Unternehmensgröße, Länder, Reisearten und interne Freigabeprozesse angepasst werden.

Reiseantrag und Buchung eindeutig festlegen

Eine gute Reiserichtlinie beginnt vor der eigentlichen Buchung. Mitarbeitende sollten wissen, wann sie eine Dienstreise beantragen müssen, welche Informationen erforderlich sind und wer den Antrag freigibt.

Der Antrag sollte mindestens Reisezweck, Ziel, Zeitraum, voraussichtliche Kosten, Kostenstelle und gegebenenfalls Projekt enthalten. Bei internationalen Reisen oder längeren Aufenthalten sollten zusätzlich HR, Legal oder die Steuerabteilung eingebunden werden.

Auch die Buchungswege gehören in die Richtlinie. Unternehmen können beispielsweise festlegen, dass Flüge, Hotels und Mietwagen über bestimmte Portale oder Reiseanbieter gebucht werden. Ebenso sollte geregelt werden, wann ein Zug dem Flugzeug vorzuziehen ist, ob eine erste Klasse oder Business Class zulässig ist und welche Hotelkategorien gebucht werden dürfen.

Dabei sollte die Richtlinie nicht unnötig starr sein. Sinnvoller als eine pauschale Vorgabe ist eine Regel, die Kosten, Reisedauer, Sicherheit und Nachhaltigkeit miteinander abwägt. Eine mögliche Formulierung lautet:

Bei vergleichbarer Reisedauer ist das Verkehrsmittel mit dem angemessenen Verhältnis aus Kosten, Reisezeit, Sicherheit und Umweltbelastung zu wählen. Abweichungen sind zu begründen und vorab zu genehmigen.

Für den Genehmigungsprozess können Unternehmen ein digitales Formular für Dienstreiseanträge verwenden. Wichtig ist, dass Antrag, Buchung, Zahlung und Abrechnung später miteinander verknüpft werden können.

Vorlage: Zweck der Reiserichtlinie und Zuständigkeiten

Einleitung

Der Zweck dieser Reiserichtlinie besteht darin, klare und transparente Regeln für Geschäftsreisen festzulegen, die Reisen für alle Mitarbeiter:innen kostenbewusst, nachhaltig und sicher gestalten. Die Reiserichtlinie bietet einen Rahmen für die Genehmigung, Buchung und Abrechnung von Reisen, um die Einhaltung der internen und gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Reisekosten im Rahmen der Budgets liegen.

Zuständigkeiten

a. Geschäftsleitung [Name(n) der Ansprechperson(en)]

Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Überprüfung und Genehmigung der Reiserichtlinie.

b. Vorgesetzte/Abteilungsleiter:innen

Vorgesetzte oder Abteilungsleiter:innen sind verantwortlich für die Genehmigung von Geschäftsreisen Ihrer Team-Mitglieder im Einklang mit dieser Richtlinie

c. Mitarbeiter:innen

Dienstreisende Mitarbeiter:innen sind verantwortlich für die Einhaltung der Reiserichtlinie. Sie sind verpflichtet, ihre Reiseanträge und -belege korrekt und rechtzeitig einzureichen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen, bevor sie mit der Reise beginnen.

d. Kontakt bei Fragen 

Bei Fragen zur Reiserichtlinie können Sie sich an [Name und Kontaktdaten der Ansprechpartner] wenden.

Reisekosten, Pauschalen und private Ausgaben

Die Richtlinie sollte klar zwischen tatsächlichen Kosten und Pauschalen unterscheiden. Zu den typischen Reisekosten gehören Fahrtkosten, Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten wie Parkgebühren, Maut oder Gepäckgebühren.

Für Inlandsreisen gelten im Jahr 2026 grundsätzlich folgende Pauschalen:

Kostenart

Betrag 2026

Abwesenheit von mehr als acht bis weniger als 24 Stunden

14 Euro

Vollständige Abwesenheit von 24 Stunden

28 Euro

An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen Reise

14 Euro

Übernachtungspauschale im Inland unter bestimmten Voraussetzungen

20 Euro pro Nacht

Nutzung eines privaten Pkw für eine Dienstreise

0,30 Euro pro Kilometer

Nutzung eines privaten Motorrads oder Mopeds

0,20 Euro pro Kilometer

Die Werte sollten in der Richtlinie nicht als dauerhaft unveränderliche Zahlen behandelt werden. Verweisen Sie zusätzlich auf die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 9 Absatz 4a EStG und die aktuellen Hinweise des Bundesfinanzministeriums zu Reisekosten.

Die Kilometerpauschale für eine Dienstreise ist nicht mit der Entfernungspauschale für den täglichen Arbeitsweg gleichzusetzen. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag zur Kilometerpauschale bei Dienstreisen.

Stellt der Arbeitgeber oder ein Dritter während der Reise eine Mahlzeit bereit, muss der Verpflegungsmehraufwand gekürzt werden. Für ein Frühstück gelten grundsätzlich zwanzig Prozent, für ein Mittag- oder Abendessen vierzig Prozent des maßgeblichen Tagessatzes. Das gilt auch, wenn ein Frühstück im Hotelpreis enthalten ist.

Bei Übernachtungen sollte die Richtlinie festlegen, ob tatsächliche Kosten gegen Beleg oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Übernachtungspauschale berücksichtigt wird. Eine Pauschale ist keine allgemeine Erstattungsgarantie. Entscheidend sind die steuerlichen Vorgaben und die interne Regelung des Unternehmens.

Für längere Einsätze am selben Ort können außerdem besondere Regeln gelten. Bei einer längerfristigen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte ist insbesondere die sogenannte Dreimonatsfrist für Verpflegungspauschalen zu berücksichtigen. Die konkrete steuerliche Behandlung sollte bei längeren Einsätzen mit der Steuerberatung abgestimmt werden.

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Welche Ausgaben werden nicht erstattet?

Eine klare Negativliste verhindert Rückfragen und Diskussionen bei der Abrechnung. Die Richtlinie sollte unter anderem festlegen, dass Bußgelder und Strafzettel, private Freizeitaktivitäten, Wellness- und Spa-Leistungen, Pay-TV, private Minibar-Ausgaben sowie nicht genehmigte Upgrades grundsätzlich nicht erstattet werden.

Auch Alkohol bei Geschäftsessen sollte geregelt werden. Ob solche Kosten übernommen werden, hängt von den internen Vorgaben, dem geschäftlichen Anlass und der steuerlichen Behandlung ab.

Nicht genehmigte Buchungen sollten nicht automatisch erstattungsfähig sein. Gleichzeitig sollte die Richtlinie definieren, wie mit Notfällen und unvermeidbaren Abweichungen umzugehen ist. So bleibt Raum für begründete Ausnahmen, ohne die Regel zur Ausnahme zu machen.

Bleisure-Reisen richtig regeln

Eine Bleisure-Reise verbindet einen geschäftlichen Aufenthalt mit privaten Tagen vor oder nach dem dienstlichen Teil. Genau diese Kombination führt häufig zu Unklarheiten bei Flug, Hotel, Verpflegung und Versicherungsschutz.

Die zentrale Regel sollte lauten:

Das Unternehmen übernimmt nur die Kosten, die auch bei einer ausschließlich dienstlichen Reise angefallen wären. Mehrkosten für private Verlängerungen, private Aktivitäten oder mitreisende Privatpersonen werden nicht übernommen.

Für die einzelnen Kostenarten können Sie folgende Grundsätze festlegen:

  • Flüge: Erstattet wird grundsätzlich der günstigste angemessene Tarif, der für den dienstlichen Reisezeitraum verfügbar gewesen wäre. Entstehen durch die private Verlängerung höhere Kosten, trägt die reisende Person die Differenz.

  • Hotels: Die Kosten werden auf die dienstlichen und privaten Nächte aufgeteilt. Ein höherer Zimmerpreis für eine private Verlängerung oder eine mitreisende Person wird nicht übernommen.

  • Verpflegung: Verpflegungspauschalen gelten nur für die dienstlich veranlassten Tage und nach den jeweils geltenden steuerlichen Vorgaben.

  • Transport vor Ort: Mietwagen, Transfers und weitere Transportkosten müssen ebenfalls nach dem beruflichen und privaten Anteil getrennt werden.

Die Aufteilung sollte möglichst vor Reisebeginn dokumentiert und genehmigt werden. Ein kurzes Berechnungsbeispiel in der Richtlinie hilft, spätere Diskussionen zu vermeiden.

Workation und internationale Arbeitseinsätze

Eine Workation ist ein zeitlich begrenzter Aufenthalt an einem anderen Ort, währenddessen Mitarbeitende regulär für ihr Unternehmen arbeiten. Im Gegensatz zu einer klassischen Geschäftsreise steht nicht ein einzelner Kundentermin oder eine Konferenz im Mittelpunkt.

Eine Workation sollte nur nach vorheriger Prüfung und Genehmigung möglich sein. Die Richtlinie sollte unter anderem folgende Fragen beantworten:

  • In welchen Ländern ist eine Workation grundsätzlich möglich?

  • Wie lange darf sie dauern?

  • Welche Arbeitszeiten und Erreichbarkeiten gelten?

  • Wer trägt Kosten für Unterkunft, Internet und Arbeitsplatz?

  • Welche Anforderungen gelten für Datenschutz und IT-Sicherheit?

  • Wann müssen HR, Legal oder die Steuerabteilung eingebunden werden?

  • Wie wird der Versicherungsschutz geprüft?

Internationale Arbeitseinsätze können steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Folgen haben. Auch ein Betriebsstättenrisiko lässt sich nicht anhand einer einzigen Aufenthaltsdauer beurteilen. Entscheidend sind unter anderem das jeweilige Land, die Tätigkeit, die Weisungsbefugnisse, die Kostenübernahme und die konkrete Organisation der Arbeit.

Die 183-Tage-Regel ist dabei keine allgemeine Freistellung. Sie hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und vom dort festgelegten Bezugszeitraum ab. Unternehmen sollten längere Auslandsaufenthalte deshalb vor Reisebeginn steuerlich prüfen lassen.

Ein interner Schwellenwert kann den Prozess steuern. Unternehmen können beispielsweise festlegen, dass Aufenthalte ab einer bestimmten Dauer automatisch von HR und der Steuerabteilung geprüft werden. Dieser Schwellenwert ist jedoch eine interne Prozessregel und keine gesetzliche Grenze.

Für Auslandspauschalen sollte die Richtlinie immer auf das aktuelle BMF-Schreiben zu Auslandsreisen verweisen. So müssen die Beträge nicht jedes Jahr manuell in der Richtlinie angepasst werden.

Team-Offsites und Versicherungsschutz

Ein Team-Offsite ist eine vom Unternehmen organisierte Zusammenkunft außerhalb des üblichen Arbeitsorts. Dazu können Workshops, Strategietage oder Teambuilding-Veranstaltungen gehören.

Die Richtlinie sollte festlegen, welche Kosten das Unternehmen übernimmt und welche Aktivitäten zum offiziellen Programm gehören. Dazu zählen in der Regel Anreise, Unterkunft, Verpflegung und die Kosten der geplanten Veranstaltung.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz kann bestehen, wenn es sich um eine vom Unternehmen organisierte und betriebsbezogene Veranstaltung handelt. Für private Aktivitäten außerhalb des offiziellen Programms gilt das nicht automatisch. Ob ein konkreter Unfall versichert ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Eine gemeinsame Abendveranstaltung im Rahmen des offiziellen Programms kann anders beurteilt werden als eine private Aktivität, der sich einzelne Mitarbeitende danach anschließen. Die Richtlinie sollte diese Abgrenzung verständlich erklären, aber keine pauschale rechtliche Garantie geben. Bei Unsicherheiten sollten Unternehmen die zuständige Berufsgenossenschaft oder ihre Versicherung kontaktieren.

Belege, Aufbewahrung und digitale Prozesse

Digitale Reisekostenprozesse müssen nachvollziehbar, vollständig und unveränderbar dokumentiert werden. Ein Foto auf dem Smartphone erfüllt diese Anforderungen nicht automatisch. Entscheidend ist, dass der Beleg in einen dokumentierten Prozess überführt und ordnungsgemäß archiviert wird.

Für Buchungsbelege gilt grundsätzlich eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren. Dazu können Reisekostenbelege gehören, wenn sie als Buchungsbelege dienen. Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse müssen grundsätzlich zehn Jahre aufbewahrt werden. 

Die maßgeblichen Regelungen finden sich in § 147 AO und § 257 HGB. Die GoBD stellen Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Unveränderbarkeit, Zugriffsrechte und Verfahrensdokumentation. Eine Software ist nicht allein deshalb GoBD-konform, weil sie Belege digital speichert. Entscheidend sind der gesamte Prozess, die Konfiguration und die internen Abläufe.

Auch E-Rechnungen sollten in der Richtlinie berücksichtigt werden, wenn sie für das Unternehmen relevant sind. Seit dem ersten Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen und Ausnahmen. Einen Überblick bietet die E-Rechnungs-FAQ des Bundesfinanzministeriums.

Eine Reiserichtlinie muss im Alltag funktionieren

Eine Richtlinie, die nur in einem SharePoint-Ordner liegt, verändert noch kein Verhalten. Mitarbeitende brauchen klare Prozesse, verständliche Regeln und einen festen Ansprechpartner.

Digitale Genehmigungsworkflows können die Richtlinie direkt in den Reise- und Zahlungsprozess integrieren. Eine Buchung oder Ausgabe kann abhängig von Betrag, Kostenstelle, Kategorie oder Reisezweck eine zusätzliche Genehmigung erfordern. Werden Limits überschritten, kann die Zahlung je nach Konfiguration blockiert oder zur Prüfung weitergeleitet werden.

Spendesk ermöglicht die mobile Erfassung von Belegen und kann Ausgaben, Belege, Freigaben und Buchhaltungsinformationen zentral zusammenführen. Mit Freigabeworkflows lassen sich Zuständigkeiten und Freigaben abbilden. Firmenkarten können mit Ausgabenlimits und bestimmten Verwendungszwecken verbunden werden.

Je nach Konfiguration lassen sich Belege mit Transaktionen verknüpfen und für die Übergabe an die Buchhaltung vorbereiten. Spendesk bietet außerdem eine DATEV-Anbindung. Vor der Einführung sollte geprüft werden, welche Daten aus dem eigenen Reisekostenprozess übertragen werden und welche manuellen Schritte beim Steuerberater verbleiben.

Die Einhaltung der GoBD hängt auch bei digitalen Lösungen von der konkreten Konfiguration, der Archivierung und der Verfahrensdokumentation ab. Eine Plattform kann den Prozess unterstützen, ersetzt aber nicht die Verantwortung des Unternehmens.

Musterklauseln für eine Reiserichtlinie

Die folgenden Formulierungen können als Ausgangspunkt dienen und sollten vor der Verwendung an das Unternehmen angepasst werden.

Geltungsbereich

Diese Reiserichtlinie gilt für alle Mitarbeitenden sowie für Geschäftsführer, Vorstände und freie Mitarbeitende, soweit sie im Auftrag des Unternehmens reisen. Abweichungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die zuständige Führungskraft oder die Geschäftsleitung.

Verpflegung und Reisekosten

Das Unternehmen erstattet Reisekosten nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und den in dieser Richtlinie festgelegten internen Regeln. Für An- und Abreisetage, vollständige Abwesenheitstage und gestellte Mahlzeiten gelten unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Werden Mahlzeiten gestellt, wird der Erstattungsbetrag entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gekürzt.

Bleisure-Reisen

Bei einer Reise mit privatem Anteil übernimmt das Unternehmen ausschließlich die Kosten, die bei einer rein dienstlichen Reise angefallen wären. Mehrkosten für private Verlängerungen, private Aktivitäten oder mitreisende Privatpersonen werden nicht erstattet. Die Aufteilung der Kosten ist vor Reisebeginn zu dokumentieren und zu genehmigen.

Workation

Eine Workation im Ausland ist nur nach vorheriger Genehmigung möglich. Vor der Genehmigung prüfen die zuständigen Stellen insbesondere Dauer, Arbeitsort, Arbeitszeiten, Datenschutz, Versicherungsschutz und mögliche steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Folgen.

Abrechnung und Belege

Reisekostenabrechnungen sind innerhalb der in dieser Richtlinie festgelegten Frist nach Reiseende vollständig einzureichen. Originalbelege und digitale Belege müssen dem jeweils vorgesehenen Prozess entsprechend übermittelt werden. Nicht genehmigte oder nicht ausreichend dokumentierte Ausgaben können zur Prüfung zurückgegeben werden.

Die Klauseln ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Prüfung. Unternehmen sollten die fertige Richtlinie mit HR, Legal, Finance und gegebenenfalls der Steuerberatung abstimmen.

Fazit

Eine moderne Reiserichtlinie regelt nicht nur Hotelkosten und Verpflegungspauschalen. Sie schafft auch klare Prozesse für Bleisure-Reisen, Workations, Team-Offsites und internationale Geschäftsreisen.

Wichtig ist, steuerliche Regeln nicht mit pauschalen Aussagen zu vereinfachen. Die Richtlinie sollte auf aktuelle gesetzliche Vorgaben verweisen, interne Prüfschwellen definieren und besondere Fälle rechtzeitig an HR, Legal oder die Steuerabteilung weiterleiten.

Digitale Freigaben, Firmenkarten und mobile Belegerfassung können dabei helfen, die Richtlinie direkt im Reise- und Zahlungsprozess umzusetzen. Sie ersetzen jedoch nicht die fachliche Prüfung und die Verantwortung des Unternehmens.

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