Fahrtkostenpauschale: So wird die Pendlerpauschale berechnet

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Cristina Fesiuc

Veröffentlicht am 23. Dezember 2025

Fahrtkostenpauschale: Verschiedene Reisekoffer mit Henkel und Rollen

Wussten Sie, dass 40 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen in Deutschland zur Arbeit pendeln? Heutzutage ist es ein Luxus, neben seinem Arbeitsplatz zu wohnen und innerhalb von wenigen Minuten das Büro zu erreichen. Als Pendler:in hat man jedoch keine andere Wahl und ist auf ein eigenes Fahrzeug, öffentliche Verkehrsmittel, eine Sammelbeförderung oder sonstige Transportmöglichkeiten angewiesen.

Dieser tägliche Weg zur Arbeitsstätte können eine große finanzielle Belastung für Arbeitnehmende sein. Besonders jetzt schießen die Benzinpreise unaufhörlich in die Höhe, und reißen ein großes Loch ins Portemonnaie vieler Beschäftigten.

Sie fragen sich vielleicht, wie Sie diese Kosten senken können. Tatsächlich gibt es eine Möglichkeit, die Kosten erheblich zu reduzieren, indem Sie die Fahrtkostenpauschale in der Steuererklärung geltend machen (Anlage N).

Wir zeigen Ihnen, was die Fahrtkostenpauschale ist und wie man sie richtig berechnet, damit Sie finanziell entlastet sind.

Guide für Dienstreisen

Was ist die Fahrtkostenpauschale?

Schauen wir uns erst einmal an, was die Fahrtkostenpauschale überhaupt ist. Es kursieren viele verschiedene Begriffe, die alle das Gleiche meinen. Egal, ob Fahrtkostenpauschale, Entfernungspauschale oder Pendlerpauschale, die Definition bleibt dieselbe.

Bei diesem Pauschbetrag werden die Kosten für den täglichen Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte (teilweise) zurückgeholt, in dem das zu versteuernde Einkommen in der Steuererklärung in den Werbungskosten geltend gemacht wird.

Bei Ihrer jährlichen Steuererklärung können Sie nämlich die entstandenen Fahrtkosten als Werbungskosten aus nicht-selbstständiger Arbeit (§ 9 Abs. 1-4 Einkommensteuergesetz) von der Steuer absetzen.

Hinweis: Verwechseln Sie dabei die Fahrtkostenpauschale auf keinen Fall mit der Kilometerpauschale, die nur bei Dienstreisen berücksichtigt wird. Mehr dazu weiter unten.

Regeln für die Fahrtkostenpauschale

Grundsätzlich haben alle Beschäftigten Anspruch auf die Fahrtkostenpauschale. Es müssen jedoch die folgenden Grundsätze beachten werden:

  • Arbeitstage

  • Arbeitsweg

  • Tätigkeitsstelle

  • Höchstbetrag

  • Transportmittel

Arbeitstage

Für die Berechnung der Fahrtkostenpauschale ist es wichtig, die Tage anzuerkennen, an denen Arbeitnehmer:innen tatsächlich ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Das heißt also, dass Krankheits- oder Urlaubstage nicht dazugezählt werden. Bei einer typischen Fünf-Tage-Woche werden ungefähr 220 Tage anerkannt.

Damit es am Ende keine bösen Überraschungen gibt: Home-Office Tage dürfen nicht dazugezählt werden. Sie können jedoch unter Umständen von der Home-Office-Pauschale Gebrauch machen.

Arbeitsweg

Beachten Sie außerdem, dass nur der einfache und kürzeste Weg zum Arbeitsort vom Finanzamt berücksichtigt wird. Also nicht die Hin- und Rückfahrt, und auch nicht mehrfache Fahrten pro Tag. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass nur volle Kilometer gezählt werden dürfen. Die Kilometerzahl muss abgerundet werden, das heißt also, dass statt z.B. 12,8 Kilometer folglich 12 Entfernungskilometer angesetzt werden dürfen.

Tätigkeitsstätte

Um die korrekte Kilometerzahl zur Arbeit zu berechnen, wird die Fahrt von der Wohnung bis zur ersten Tätigkeitsstätte berücksichtigt. Damit ist die betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers gemeint, in der Arbeitnehmer:innen dauerhaft, also unbefristet zugeordnet ist.

Höchstbetrag

Die Fahrtkostenpauschale ist mit einem Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr angesetzt. Mehr wird in der Steuererklärung bei den Werbungskosten nicht abgesetzt.

Transportmittel

Bei der Fahrtkostenpauschale ist es irrelevant, wie Arbeitnehmer:innen zur Arbeit kommen, da die Pauschale unabhängig vom Verkehrsmittel gilt. So ist z.B. die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erlaubt. Davon abgesehen können Arbeitnehmende mit Ihrem privaten Pkw oder mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Sie können den Weg zu Fuß oder sogar per Fahrgemeinschaft zurücklegen.

Fahrtkostenpauschale berechnen – so geht's

Die Fahrtkostenpauschale für das Steuerjahr 2026 wird folgendermaßen berechnet:

Fahrtkostenpauschale = Einfache Wegstrecke in km x Arbeitstage x 0,38 €

Wichtig ist zu wissen, dass im Steuerjahr 2026 ab dem ersten Kilometer 0,38 Euro pro Kilometer angesetzt werden.

Fahrtkostenpauschale im Überblick

  • Steuerjahr 2026: 0,38 € ab dem 1. Kilometer

  • Steuerjahr 2025 (zum Vergleich): 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer

Zum Vergleich: Im Steuerjahr 2025 wurde die Entfernungspauschale noch gestaffelt berechnet: Für die ersten 20 Kilometer galten 0,30 € pro Kilometer, erst ab dem 21. Kilometer der höhere Satz von 0,38 €.

Durch die im Steuerjahr 2026 höhere Pauschale ab dem ersten Kilometer können Pendler:innen insgesamt mehr Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen als im Vorjahr.

Beispielrechnung der Fahrtkostenpauschale 2026

Schauen wir uns nun das folgende Fahrtkosten-Beispiel an, um die Theorie zu veranschaulichen.

Sie arbeiten 202 Tage im Jahr und müssen eine Wegstrecke von 88,9 Kilometern für die Hinfahrt und 88,9 Kilometern für die Rückfahrt zurücklegen. Für die Berechnung der Pendlerpauschale 2026 zählt dabei die einfache Strecke – also in diesem Fall 88,9 Kilometer (in der Praxis wird auf volle Kilometer abgerundet).

Berechnung für die Fahrtkostenpauschale 2026

Im Steuerjahr 2026 beträgt die Pendlerpauschale 2026 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer. Damit ergibt sich

  • 88,9 km × 0,38 € × 202 Arbeitstage = 6.822,36 €

Da der Pauschalbetrag gesetzlich gedeckelt wird, können Sie in diesem Fall nicht 6.822,36 €, sondern maximal 4.500 € Fahrtkosten steuerlich geltend machen.

Diesen Betrag können Sie bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt Ihr zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag mindert.

Gegenüberstellung: Fahrtkostenpauschale 2025 vs. Fahrtkostenpauschale 2026 (gleiches Beispiel)

Zum Vergleich: Bei der Fahrtkostenpauschale 2025 wurde noch gestaffelt gerechnet (0,30 € für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km). Bei 88,9 km einfacher Strecke ergibt sich:

  • (20 km × 0,30 € + 68,9 km × 0,38 €) × 202 Tage = 6.619,16 €

Auch hier greift die Deckelung: steuerlich ansetzbar sind maximal 4.500 €.

Hinweis: In beiden Jahren liegt der rechnerische Betrag über 4.500 €, daher wirkt sich die Änderung in diesem konkreten Beispiel wegen der Deckelung nicht mehr aus.

Fahrtkostenpauschale bei Dienstreisen

Berufliche veranlasste Fahrten in eine andere Filiale oder Auswärtstätigkeiten wie Weiterbildungen in einer anderen Stadt gelten als Dienstreisen. In diesen Fällen werden die Fahrtkosten mit der Kilometerpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer vom Arbeitgeber erstattet.

Dies ist jedoch nur ein Referenzwert und gesetzlich nicht verpflichtend. Sie können in den Spesenrichtlinien Ihres Unternehmens nachsehen, in welcher Höhe die Reisekosten übernommen werden.

Ist die Pendlerpauschale auch bei der Nutzung eines Dienstwagens möglich?

Generell ist das möglich. Es gibt jedoch bestimmte Kriterien zu beachten. Ein wichtiger Aspekt ist die richtige Besteuerung des geldwerten Vorteils, der durch den Dienstwagen entsteht. Diesen Vorteil können Sie mit der Ein-Prozent-Methode, einem Fahrtenbuch oder der Pauschalbesteuerung von 15% ermitteln.

Fahrtkostenzuschuss 2026

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, Arbeitnehmende bei ihren Transportkosten finanziell zu entlasten: Arbeitgeber können einen Fahrtkostenzuschuss zahlen.

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, da es sich um eine Fahrtkostenerstattung als freiwillige Leistung des Unternehmens handelt.

Beim Fahrtkostenzuschuss werden für die einfache Strecke zur Arbeitsstelle, wie auch bei der Fahrkostenpauschale, 0,38 € pro Kilometer und Arbeitstag vom Arbeitgeber erstattet.

Hinweis: Der Betrag orientiert sich an der gesetzlichen Pendlerpauschale, die 2026 auf 0,38 Euro erhöht wurde. Der Fahrtkostenzuschuss für 2025 beträgt. 0,30 € pro km.

Dieser Zuschuss wird pauschal mit 15 % besteuert, zuzüglich zur Solidaritäts- und Kirchensteuer oder individuell besteuert. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung bietet der Fahrtkostenzuschuss den Vorteil, dass hier keine Abgaben wie beispielsweise die Kranken- oder Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen.

Für beide Seiten kann dieser Zuschuss eine attraktive Alternative im Gehaltspaket sein, bei der man mehr netto vom brutto hat.

Da es sich um freiwillige Zusatzleistung seitens des Arbeitgebers handelt, kann der Fahrtkostenzuschuss höher als die gedeckelte Fahrtkostenpauschale mit der Höchstgrenze 4.500 € ausfallen. Dann ändert sich jedoch die Besteuerung: Der Betrag oberhalb der Werbungskosten wird individuell besteuert und sozialversicherungspflichtig.

Zusammenfassung

Mithilfe der Fahrtkostenpauschale können Arbeitnehmende nicht nur einen Teil ihrer Fahrtkosten zurückbekommen, sondern auch ihre gesamte Steuerlast verringern. Viel schneller geht es über den Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber, bei dem sogar höhere Beträge möglich sind.

Unternehmen profitieren ebenfalls: die Personalnebenkosten können reduziert werden und als zusätzlichen Bonus zum Gehalt, kann der Fahrtkostenzuschuss, Mitarbeitende stärker ans Unternehmen binden.

Geht es hingegen um Dienstreisen und die damit verbundene Kilometerpauschale, sind smarte Lösungen wie Spendesk ideal: Sie ermöglichen eine digitale Abrechnung, automatisierte Kilometerpauschalen und eine zentrale Verwaltung von Ausgaben, inklusive virtueller Firmenkarten und Reisekostenerstattungen.

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FAQ zur Fahrtkostenpauschale

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Thema.

Was ist die Fahrtkostenpauschale?

Die Fahrtkostenpauschale ist ein steuerlicher Pauschbetrag, mit dem Arbeitnehmer:innen die Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen können, und zwar für die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Es spielt keine Rolle, ob man mit dem Auto, Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln fährt.

Wie hoch ist die Pauschale?

  • Pendlerpauschale 2026: 0,38 € Fahrtkostenpauschale pro km (ab dem 1. Kilometer)

Zum Vergleich: Für die Pendlerpauschale 2025 galt noch eine Staffelung mit 0,30 € pro km für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € pro km ab dem 21. Kilometer.

Diese Sätze gelten pro Arbeitstag und für eine einfache Strecke.

Wie berechne ich die Pendlerpauschale?

Die Pendler-bzw. Fahrtkostenpauschale lässt sich berechnen, indem man die einfache Entfernung zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte, die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage sowie die geltenden Pauschalen zugrunde legt. Es zählen nur volle Kilometer (abgerundet), nur die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückweg), und Fehlzeiten wie Urlaub oder Homeoffice werden nicht mitgezählt.

Ein Rechenbeispiel gibt es weiter oben im Text.

Gibt es eine Obergrenze?

Ja, ohne Einzelnachweise gilt für die Fahrtkostenpauschale ein Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr. Wer höhere Kosten geltend machen möchte, muss diese durch geeignete Nachweise wie Tankquittungen oder ein Fahrtenbuch belegen.

Was ist der Unterschied zur Kilometerpauschale?

Die Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber Unterschiedliches:

  • Pendlerpauschale / Entfernungspauschale: steuerliche Absetzung des Arbeitswegs (Wohnung ↔ Arbeitsstätte), im Rahmen der Einkommensteuererklärung

  • Kilometerpauschale: gilt für Dienstreisen im Auftrag des Arbeitgebers und beträgt in der Regel ebenfalls 0,30 €/km, wird aber häufig vom Arbeitgeber erstattet

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Arbeitgeber und Fahrtkostenpauschale: Die Pauschale wird nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt, sondern rein steuerlich über die Werbungskosten in der Einkommensteuer berücksichtigt.

Was Arbeitgeber tun können: Sie können freiwillig einen Fahrtkostenzuschuss leisten (z. B. für ÖPNV-Tickets oder Parkkosten). Solche Zuschüsse können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein.

Kann ich die Pauschale auch mit einem Firmenwagen nutzen?

Ja! Auch wer einen Dienstwagen nutzt und diesen versteuert (z. B. über die 1%-Regelung), kann die Entfernungspauschale in der Steuererklärung ansetzen.

Gilt bei einem Grad der Behinderung etwas Besonderes?

Ja, Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70, oder ab GdB 50 mit „erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit“, dürfen tatsächliche Fahrtkosten statt der Pauschale geltend machen.

Das gilt auch bei Nutzung eines Fahrdienstes oder Taxis. In vielen Fällen ist das steuerlich günstiger als die pauschale Berechnung.


Bitte beachten: Dieser Artikel dient nur als Leitfaden. Dies ist keine Rechts- oder Finanzberatung. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an eine:n Anwält:in oder Finanzberater:in.